Jüdischer Friedhof Göttingen (An der Gerichtslinde)
37081 Göttingen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Hinweise zur Besichtigung jüdischer Friedhöfe:
Für den Besuch jüdischer Friedhöfe gelten einige Regeln, die alle Besucher*innen einhalten sollten. Männliche Besucher müssen eine Kopfbedeckung tragen; das Betreten von Gräbern soll vermieden werden; Essen und Trinken ist nicht gestattet. An jüdischen Feiertagen sowie am Schabbat (Freitagnachmittag bis Samstagabend) ist der Friedhofsbesuch untersagt. Manche Friedhöfe sind verschlossen, bitte wenden Sie sich für eine Besichtigung an die entsprechenden Ansprechpartner*innen. Vielerorts werden Führungen über den Friedhof angeboten. Informationen hierzu können Sie der Lokalpresse oder der Internetseite der politischen Gemeinde entnehmen.
Der Jüdische Friedhof an der Gerichtslinde besteht aus zwei Teilen. Der ältere Teil wird nicht mehr belegt und ist nicht zugänglich. Der vordere jüngere Teil wird von der Jüdischen Gemeinde Göttingen als Begräbnisstätte genutzt. Auf dem jüdischen Friedhof im Stadtteil Geismar findet sich ein Gedenkstein, der von der Straße einsehbar ist. 2017 wurde eine Informationstafel am Friedhof aufgestellt.
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