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Friedhof
Jüdischer Friedhof Lauenstein (Am Knickbrink)
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Jüdischer Friedhof Lauenstein (Am Knickbrink)

Anschrift:
Am Knickbrink
31020 Salzhemmendorf-Lauenstein
Anreise:
Schluchtartige Senke am östlichen Hang des Knickbrinks außerhalb des alten Ortes (heutige Straße Am Knickbrink, Nähe Wallstraße); der ursprüngliche Eingang von Norden durch die Bebauung der 1970er Jahre verschlossen; seit 1972 über eine Betontreppe von der Straße Am Knickbrink von Westen aus zugänglich.

Kurzbeschreibung

Dieser Friedhof wurde 1787 angelegt und bis 1938 durch die jüdische Gemeinde Lauenstein belegt. Heute sind sechs Grabsteine erhalten. Weitere Informationen finden Sie im Denkmalatlas Niedersachsen des NLD.

Allgemeine Hinweise zur Besichtigung jüdischer Friedhöfe:
Für den Besuch jüdischer Friedhöfe gelten einige Regeln, die alle Besucher*innen einhalten sollten. Männliche Besucher müssen eine Kopfbedeckung tragen; das Betreten von Gräbern soll vermieden werden; Essen und Trinken ist nicht gestattet. An jüdischen Feiertagen sowie am Schabbat (Freitagnachmittag bis Samstagabend) ist der Friedhofsbesuch untersagt. Manche Friedhöfe sind verschlossen, bitte wenden Sie sich für eine Besichtigung an die entsprechenden Ansprechpartner*innen. Vielerorts werden Führungen über den Friedhof angeboten. Informationen hierzu können Sie der Lokalpresse oder der Internetseite der politischen Gemeinde entnehmen.
Jüdischer Friedhof - Dokumentation:

Der Friedhof wurde dokumentiert durch Bernhard Gelderblom (1992 Fotos, 1997 Abschriften).
Eine weitere Dokumentation erfolgte 1997 durch Professor Schaller (Abschrift: alle Steine).

Schändung und Zustand bis heute:

Text der Informationstafel zum jüdischen Friedhof von Lauenstein in Auszügen (Autor: Bernhard Gelderblom):

In der Pogromnacht des 9. November 1938 zerstörten einheimische SA- und SS-Männer den Friedhof. Der Flecken Lauenstein verpachtete anschließend das Gelände an einen Privatmann, der es als Wiese nutzte. Die Grabsteine wurden vom Gelände entfernt.

Seit 1952 bemühte sich der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vergeblich um eine Rückerstattung des Geländes. 1956 konnten sechs erhalten gebliebene Grabsteine wieder aufgestellt werden. Sie stammen aus der Zeit von 1815 bis 1900 und stellen nur ein Teil des früheren Bestandes dar. Der Landesverband übernahm die Pflege.

Als der Flecken Lauenstein 1972 das Gelände rings um den Friedhof als Baugebiet auswies, wurde der bisherige Zugang aufgehoben. Seitdem liegt das Grundstück eingezwängt in der Wohnbebauung und ist nur über eine rückwärtige Treppe zu erreichen.

Damals bat der Landesverband den Flecken, das Grundstück in Form einer Schenkung zurück zu übertragen. Weil der Bitte nicht stattgegeben wurde, sah sich der Landesverband 1984 zum Rückkauf gezwungen.

Autor: Bernhard Gelderblom

Daten zur Geschichte:
• 1787 angelegt
• Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr belegt und nicht gepflegt
• 1938 durch örtliche SA zerstört; die Steine entfernt
• Nach 1940 von der „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ an den Flecken Lauenstein verkauft; von diesem als Wiese verpachtet
• 1953 Rückerstattungsanspruch gerichtlich verworfen (Wert des Grundstücks unter 1000 DM); vergebliche Versuche des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, den Friedhof zu kaufen
• 1956 Wiederaufstellung von 6 Grabsteinen und Übernahme der Pflege durch den Landesverband
• 1972 Ausweisung des Gebietes um den Friedhof als Baugebiet; Verzicht des Landesverbandes auf den ursprünglichen Zugang von Norden; Bau eines neuen Zugangs
• 1984/85 Rückkauf des Geländes durch den Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen
• Vor 2024 Aufstellung einer Informationstafel (Text Bernhard Gelderblom)


Text der Informationstafel zum jüdischen Friedhof von Lauenstein (Autor: Bernhard Gelderblom):

Der Friedhof der jüdischen Gemeinde Lauenstein wurde im Jahre 1787 außerhalb des Ortes angelegt. Das 220 Quadratmeter große Gelände bildet eine schluchtartige Senke.

Der ursprüngliche Zugang zum Friedhof erfolgte von Norden, also von unten. Dort rahmten vier Buchen das Eingangstor. Vom Tor lief ein Weg auf den Friedhof, zu dessen Seiten die Grabsteine standen.

In der Pogromnacht des 9. November 1938 zerstörten einheimische SA- und SS-Männer den Friedhof. Der Flecken Lauenstein verpachtete anschließend das Gelände an einen Privatmann, der es als Wiese nutzte. Die Grabsteine wurden vom Gelände entfernt.

Seit 1952 bemühte sich der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vergeblich um eine Rückerstattung des Geländes. 1956 konnten sechs erhalten gebliebene Grabsteine wieder aufgestellt werden. Sie stammen aus der Zeit von 1815 bis 1900 und stellen nur ein Teil des früheren Bestandes dar. Der Landesverband übernahm die Pflege.

Als der Flecken Lauenstein 1972 das Gelände rings um den Friedhof als Baugebiet auswies, wurde der bisherige Zugang aufgehoben. Seitdem liegt das Grundstück eingezwängt in der Wohnbebauung und ist nur über eine rückwärtige Treppe zu erreichen.

Damals bat der Landesverband den Flecken, das Grundstück in Form einer Schenkung zurück zu übertragen. Weil der Bitte nicht stattgegeben wurde, sah sich der Landesverband 1984 zum Rückkauf gezwungen.

Der Friedhof ist das wichtigste Zeugnis des jüdischen Lebens in Lauenstein. Nach jüdischem Verständnis haben Friedhöfe Ewigkeitsanspruch. Die Ruhe der Toten darf unter keinen Umständen gestört werden.

Quellennachweis:
Gelderblom Hameln (zuletzt eingesehen am 10.10.2025)

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Literatur zur Einrichtung:
Gelderblom, Bernhard Juden in den Dörfern des Fleckens Salzhemmendorf, 2013, GVK

Administrative Angaben

Datensatz erzeugt:
2024-03-23T11:57:15Z
Zuletzt geändert am:
2025-10-16T07:57:16Z
In Portal übernommen am:
2025-11-14T09:43:11+01:00
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